Was ist Kindertagespflege?

Typische Merkmale der Betreuung in der Kindertagespflege:

Professionelle Kindertagespflege bedeutet für uns altersgemäße Förderung sowie individuelle Wahrnehmung aller Wesenszüge und Fähigkeiten eines Kindes, vor allem aber die liebevolle Begleitung von Kleinstkindern über viele Wochen und Monate in einem familiären Umfeld, manchmal sogar über mehrere Jahre.

“Tagesmutter/-vater“ oder „Kindertagespflegeperson“?

Auf unseren Seiten fassen wir die Begriffe „Tagesmutter“, „Tagesvater“, „Tageseltern“ mit dem Fachwort „Kindertagespflegeperson (abgekürzt „KTP“) zusammen. Es liegt in der Entscheidung der KTP, welche Bezeichnung bevorzugt und verwendet wird.

Rechtsanspruch von Familien auf Kinderbetreuung:

Jede Familie hat einen rechtlichen Anspruch darauf, bei der Betreuung und Förderung der Kinder „zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung zu äußern.“ (§ 5, SBG VIII).

Regionale Unterschiede in den Bestimmungen zur Kindertagespflege:

Zuständig für die Förderung der Kindertagespflege sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gemeint ist damit das Jugendamt oder ein anderen zuständiges Amt, wie z. B. das Amt für Schule, Sport und Kindertagesstätten in Norderstedt. Bundes- und Landesrecht lassen viel Spielraum in der Ausgestaltung der Kindertagespflege vor Ort. Deshalb sind in diesem Bereich entsprechende Regelungen in Form von Satzungen oder Richtlinien erforderlich. Transparent geregelt werden damit die konkreten regionalen Rahmenbedingungen, beispielsweise die Ausgestaltung und Höhe der laufenden KTP-Geldleistungen, Höhe und Staffelung der Elternbeiträge, Anforderungen an Grund- und Aufbauqualifizierung bzw. Fort- und Weiterbildung sowie Vertretungsregelungen bei Ausfällen von KTP.

Fachberatung Kindertagespflege
Evangelische Familienbildung Norderstedt
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