Für alle Kindertagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte gilt ein bundesgesetzlich ausformulierter Rechtsanspruch auf fachliche Beratung und Begleitung (vgl. § 23 Abs. 1, 3, 4 SBG VIII).
Das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Norderstedt hat die Evangelische Familienbildung Norderstedt beauftragt, die Fachberatung Kindertagespflege auszuüben. Dies beinhaltet:
Vermittlung von Kindern zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson
fachliche Beratung von Kindertagespflegepersonen
Fortbildung von Kindertagespflegepersonen
Darüber hinaus steht die Fachberatung bei Fragen zur Einschätzung des Kindeswohls, der in der Kindertagespflege betreuten Kinder, zur Verfügung.
Alle Norderstedter Kindertagespflegepersonen unterstehen der Fachaufsicht der Fachberatung Kindertagespflege, welche durch regelmäßige Hausbesuche und Beratungsgespräche mit Kindertagespflegepersonen und Eltern gewährleistet wird.